Familienmitgliedschaft / reduzierter Beitrag
Voraussetzung für die Familienförderung bzw. den reduzierten Beitrag für Jugendliche und junge Erwachsene (Schüler, Azubi, Studenten, FSJ oder FÖJ) im Alter zwischen 18 und 25 Jahren (zum Stichtag 01.01.2020) ist, dass der erforderliche Nachweis erbracht wird.
Als Nachweis wird anerkannt:
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes
- Bestätigung der Schule
- Immatrikulationsbescheinigung
- Zahlung von Kindergeld des laufenden Jahres
- Nachweis über FSJ/FÖJ
Der Nachweis muss bis zum 1. März des laufenden Jahres bzw. für Neumitglieder mit dem Aufnahmeantrag vorgelegt werden.