Category Archives: 2019

Familienmitgliedschaft / reduzierter Beitrag

Voraussetzung für die Familienförderung bzw. den reduzierten Beitrag für Jugendliche und junge Erwachsene (Schüler, Azubi, Studenten, FSJ oder FÖJ)  im Alter zwischen 18 und 25 Jahren (zum Stichtag 01.01.2019) ist, dass der erforderliche Nachweis erbracht wird.

Als Nachweis wird anerkannt:

  • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes
  • Bestätigung der Schule
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Zahlung von Kindergeld des laufenden Jahres
  • Nachweis über FSJ/FÖJ

Der Nachweis muss bis zum 1. März des laufenden Jahres bzw. für Neumitglieder mit dem Aufnahmeantrag vorgelegt werden.

 

Wintersperre

Wir müssen bei tiefen Temperaturen das Wasser abstellen um Schäden an der Wasserinstallation bzw. den Sanitäranlagen zu vermeiden. Außerdem wird der Clubraum in den Wintermonaten für die Reparatur der Clubmaterials benutzt und ist somit nur sehr eingeschränkt nutzbar.

Deshalb wird es auch dieses Jahr wieder eine Wintersperre, beginnend nach der Abschlussfeier, geben. Das Clubmaterial (Surfbretter, Anzüge und Segel) sind davon nicht betroffen. Denn wir wollen auf keinen Fall die ganz Harten davon abhalten auch im Winter mal auf’s Wasser zu gehen.

Gerne sind wir allerdings bereit, nach einer Unterweisung über die Besonderheiten im Winter, weiteren Mitgliedern außerhalb des Vorstandes den Zutritt zu ermöglichen. Bei Interesse bitte beim Vorstand melden.

Air-SUP’s im Winterschlaf

Beim letzten Arbeitsdienst haben wir unsere Air-SUP’s in den Winterschlaf geschickt. Wir haben den Druck um 50% reduziert und sie jetzt im Segellager liegend gelagert.

Du hast auch ein Air-SUP? Dann sollest Du es vielleicht auch ausrollen und leicht aufpumpen. Die Knicke, die durch das Aufrollen entstehen, können bei dauerhafter Lagerung in diesem Zustand zu Schäden führen.

Familienmitgliedschaft / reduzierter Beitrag

Voraussetzung für die Familienförderung bzw. den reduzierten Beitrag für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 27 Jahren (zum Stichtag 01.01.2018), die noch in Ausbildung oder im Studium sind, ist die Vorlage des Ausbildungsnachweises bzw. die Immatrikulationsbescheinigung. Die Bescheinigung muss bis zum 12.03.2018 vorliegen, ansonsten wird der volle Beitrag für Einzelmitgliedschaft berechnet.

Die Bescheinigung bitte per Post an unsere Postfachadresse oder per eMail an den Kassenwart schicken.

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