Ausbildungsnachweis
Voraussetzung für die Familienförderung bzw. den reduzierten Beitrag für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die noch in Ausbildung oder im Studium sind, ist die Vorlage des Ausbildungsnachweises bzw. die Immatrikulationsbescheinigung. Die Bescheinigung muss bis zum 11.03.2016 vorliegen, ansonsten wird der volle Beitrag für Einzelmitgliedschaft berechnet.